Die ESG-Vollversammlung
12. Vollversammlung der Bundes-ESG - 2026
Foto von Eric Weber/Unsplash (Unsplash-Lizenz)
Die 12. Vollversammlung der ESG findet vom 18. bis 19. September 2026 in Köln statt.
Die studentischen und hauptamtlichen Delegierten werden über die Landeskirchen zur Vollversammlung entsandt. Dazu sendet die Bundes-ESG Ende April 2026 eine Einladung an alle ESGn/EHGn/ÖHGn/ÖSGn/EKHGn, .... Bis zum 30. Juni müssen alle Delegierten von den Landeskirchen gegenüber der Geschäftsstelle benannt werden. Davon unabhängig müssen sich die Delegierten zusätzlich online anmelden.
Der Vollversammlung vorgeschaltet ist die Studierendenkonferenz (17. bis 18.9.2026). Hier besprechen die Studierenden Themen aus ihren Studierendengemeinden, vernetzen sich und bereiten sich auf die anstehende Vollversammlung und dort vor allem auf die Geschäftssitzung mit ihren Wahlen und Anträgen vor. Wenn dann noch Zeit ist, beschäftigen sich die Studierenden in Workshops mit dem Oberthema des Symposiums - im Jahr 2026 ist das "Umgang mit Rechtsruck in Kirche und Hochschule".
Vom 19. bis 20.9.2026 folgt das Symposium, für das der Teilnehmendenkreis geöffnet wird.
Die 11. Vollversammlung der ESG 2025
Die 11. Vollversammlung der ESG 2025 tagte vom 19. bis 20. September 2025 in Bayreuth.
Vom 20.-21.9.2025 folgte das Symposium.
Die 10. Vollversammlung der ESG 2024
Jugendherberge Ostkreuz; Bildrechte dort
Die 10. Vollversammlung der ESG 2024 tagte vom 11. bis 13. September 2024 in Berlin mit dem Schwerpunktthema „Auswirkungen von sozialer Ungleichheit auf Wissenschaft und Hochschule – Wissenschaft und Hochschule als Orte von Kapitalismuskritik?“.
In der Studierendenkonferenz 11./12.9.24 fand eine erste Annäherung an das Thema soziale Ungleichheit, an die Geschäftssitzung und an mögliche Anträge statt. Am 12./13.9.24 folgte die Geschäftssitzung. Beide Teile wurden u. a. gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Vom 13.-15.9.2024 folgte das Symposium.
Die 9. Vollversammlung der ESG 2023
Die 9. Vollversammlung der Bundes-ESG 2023 in Wittenberg
Schwerpunktthema "Mental Health in Hochschule und Wissenschaft"
Die 9. Vollversammlung der Bundes-ESG mit vorgeschalteter Studierendenkonferenz fand vom 13.-17.09.2023 in der Jugendherberge Wittenberg zum Thema "Mental Healtz in Hochschule und Wissenschaft" statt. In der Studierendenkonferenz näherten sich die Studierenden an das Mental Health, an die Geschäftssitzung und an mögliche Anträge an. Am 14./15.09.2023 erfolgte die Geschäftssitzung.
Am Freitag, de 15.09.2023, 17:00 Uhr begann der sogenannte Inhaltliche Teil mit Ausstellung, Übungen, Vorträgen und Workshops zu "Mental Health in Wissenschaft und Hochschule". Kernergebnisse waren, dass die Studierenden aktuell nach den Lockdown-Jahren und infolge der mit dem Krieg in der Ukraine einhergehenden Unsicherheiten besonders von Mental Health-Themen betroffen sind, bzw. die Sensibilität für die Themen stark gestiegen ist. Daher war die Darstellung von entsprechenden Anlaufstellen an den Hochschulen sowie die Einübung von Mental-Health-förderlichem Verhalten gegenüber Personengruppen ein Aspekt der Austausche. Weiterer Themenschwerpunkt war Resilienz - die Fähigkeit, immer wieder aufzustehen. Sie wird meist in der Kindheit eingeübt, aber auch noch später erlernt und gestärkt werden. Wichtig hierfür ist ein soziales Netz, hilfreich kann Religion wirken.
Ein Interview mit der Hauptreferentin, Frau Prof. Richter, findet sich in den ansätzen 2023/4-5 (S. 26 ff).
Hier geht es zur Kurzinformation zu den Ergebnissen.
Der inhaltliche Teil wurde gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Hintergrund: Die ESG-Vollversammlung
Seit Oktober 2014 gibt es auf Bundesebene der ESG keine Bundesversammlung mehr. Dafür ist ein neues Gremium entstanden, das viele der Aufgaben der ehemaligen BV übernimmt und mindestens einmal jährlich - in der Regel für ein langes Wochenende im September - tagt.
Die ESG-Vollversammlung
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setzt sich zusammen aus den Delegierten der Orts-ESGn, die über eine Liste der Landeskirchen organisiert werden. Die Anzahl der Delegierten der landeskirchlichen Listen darf das doppelte der Anzahl der Orts-ESGn nicht überschreiten. Sind in einer Landeskirche also bspw. 8 ESGn kann diese maximal 16 Delegierte im Zusammenwirken mit den Orts-ESGn bestimmen. Auf jeder landeskirchlichen Liste sollen dabei mindestens 1/3 Hauptamtliche delegiert werden.dient der Wahl der studentischen und hauptamtlichen Delegierten in den Koordinierungsrat.
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ist der Ort der Vernetzung der Orts-ESGn in Deutschland.
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bestimmt die inhaltliche Arbeit auf Bundesebene.
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wählt Delegierte an befreundete Organisationen.
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wählt zwei Jugenddelegierte für die EKD-Synode.
